1. Schnuppern in der Unterrichtszeit – Bestätigung der Schule erforderlich:
Die Möglichkeit der individuellen Berufsorientierung besteht für Schüler:innen aller Schultypen ab der achten Schulstufe (ab der vierten Klasse Hauptschule oder AHS, der achten und neunten Klasse Sonderschule, der PTS, auch an weiterführenden Schulen).
Den Schüler:innen ist zum Zweck der individuellen Berufsorientierung an bis zu fünf Tagen unterrichtsfrei zu geben – das Einverständnis des Klassenvorstands ist Voraussetzung. Das individuelle Schnuppern wird nach Bedarf einzeln für einen Schüler: eine Schülerin genehmigt und findet nicht zeitgleich für alle Schüler:innen statt.
Hier das Formular für die Vereinbarung mit der Schule und der Firma.