Schnuppern

Einem Schnuppern für Mittelschulen, Gymnasien, Sonderschulen, Polytechnischen Schulen und den 9. Schulstufen der AHS, BMHS (HTL, HAK …) steht gesetzlich nichts im Weg.

Für das Schnuppern gibt es für Schüler:innen, neben dem schulisch organisierten Schnuppern, zwei Möglichkeiten:

1. Schnuppern in der Unterrichtszeit – Bestätigung der Schule erforderlich:

Die Möglichkeit der individuellen Berufsorientierung besteht für Schüler:innen aller Schultypen ab der achten Schulstufe (ab der vierten Klasse Hauptschule oder AHS, der achten und neunten Klasse Sonderschule, der PTS, auch an weiterführenden Schulen).

Den Schüler:innen ist zum Zweck der individuellen Berufsorientierung an bis zu fünf Tagen unterrichtsfrei zu geben – das Einverständnis des Klassenvorstands ist Voraussetzung. Das individuelle Schnuppern wird nach Bedarf einzeln für einen Schüler: eine Schülerin genehmigt und findet nicht zeitgleich für alle Schüler:innen statt.

Hier das Formular für die Vereinbarung mit der Schule und der Firma.

To Do

Schüler:in bzw. Erziehungsberechtigte:

  • Termin mit der gewünschten Firma vereinbaren – in Absprache mit dem Klassenvorstand – und per E-Mail bestätigen lassen
  • persönliche Daten, Daten der Firma, mit der Firma vereinbarten Termin eintragen
  • die Vorderseite des Formulars unterschreiben

Durch die Schule:

  • Formular vom Klassenvorstand/ der Schule unterschreiben lassen
    (optional Einverständniserklärung des Klassenvorstandes per E-Mail zuschicken lassen – diese ausdrucken und dazu heften.

Beim Schnuppern in der Firma:

  • Formular mit zum Schnuppertermin bringen
  • Formular von der Firma unterschreiben lassen
  • nach der „Aufklärung über die relevanten Rechtsvorschriften durch den Betrieb“ die Vereinbarung hinten unterschreiben (Schüler:in).
  • Kopie der Vereinbarung aufbewahren

2. Schnuppern in der Freizeit – keine Bestätigung der Schule erforderlich:

Eine individuelle Berufsorientierung außerhalb der Unterrichtszeit (z.B. nach dem täglichen Unterricht oder in den Ferien) darf an höchstens 15 Tagen pro Betrieb und Kalenderjahr erfolgen und ist nur bei Schüler:innen im oder nach dem achten Schuljahr möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

Hier das Formular für die Vereinbarung mit der Firma, es ist keine Bestätigung der Schule erforderlich.

To Do

Schüler:in bzw. Erziehungsberechtigte:

  • Termin mit der Firma vereinbaren und per E-Mail bestätigen lassen
  • persönliche Daten, Daten der Firma, mit der Firma vereinbarten Termin eintragen
  • die Vorderseite des Formulars unterschreiben

Beim Schnuppern in der Firma:

  • Formular mit zum Schnuppertermin bringen
  • Formular von der Firma unterschreiben lassen
  • nach der „Aufklärung über die relevanten Rechtsvorschriften durch den Betrieb“ die Vereinbarung hinten unterschreiben (Schüler:in).
  • Kopie der Vereinbarung aufbewahren

Alles Gute und viel Erfolg beim Schnuppern!

 

Ansprechpartner für weitere Fragen:
Gerd Sauerwein
E-Mail: gerd.sauerwein@bifo.at
Tel.: 0650 2810549